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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG und in allen Vertragsbeziehungen, in denen die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Software an Kunden überlässt oder Software pflegt oder sonstige darauf bezügliche Lieferungen oder Leistungen erbringt.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1. Angebote der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG sind freibleibend; ein bindender Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG schriftliche Bestellungen des Kunden annimmt. Schriftliche Bestellungen des Kunden kann die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG binnen drei Wochen nach Eingang der Kundenbestellung durch Übersendung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.
2. Für den Umfang der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen sind der schriftliche Einzelvertrag oder die Auftragsbestätigung der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG mit den darin in Bezug genommenen Anlagen und die vorliegenden Allgemeinen Software-Bedingungen abschließend maßgebend. Nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG. Darstellungen in Vertragsanlagen, Testprogrammen, Produktbeschreibungen und ähnlichen Unterlagen sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinn. 4. 4. Der Kunde überzeugt sich in eigener Verantwortung von den wesentlichen Funktionsmerkmalen der Standard-Software der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG und von deren Eignung für die spezifischen Zwecke seines Geschäftsbetriebes.

§ 3 Schutz der Rechte an der Software und des Know-how

1. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Programmen der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG einschließlich darauf bezüglicher schriftlicher Unterlagen (Software) und sonstige etwa an der Software bestehende Schutzrechte stehen ausschließlich der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG zu. Der Kunde darf die Software nur in dem einzelvertraglich gestatteten Umfang nutzen.
2. Abs. 1 gilt entsprechend für dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung oder Softwarepflege überlassene neue Vertragsgegenstände (z. B. Programme, Handbücher, sonstige schriftliche Unterlagen). Durch die Überlassung erhält der Kunde ein Nutzungsrecht in dem Umfang, in dem ihm für die ursprünglich überlassene Software ein Nutzungsrecht zusteht. Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen (z. B. ein Update für einen früheren Programmstand), so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.
3. 3. Der Kunde verpflichtet sich, die Software einschließlich aller darauf bezogenen Unterlagen vertraulich zu behandeln und das ihm im Rahmen des Vertrages bekanntgewordene Know-how über die Software nicht an Dritte weiterzugeben. Er wird Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung Zugang zur Software haben, zur Wahrung der Rechte der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG und zur Vertraulichkeit verpflichten. Er wird die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG in zumutbarer Weise bei der Rechtsverfolgung unterstützen, wenn nicht-autorisierte Dritte die Software ganz oder teilweise nutzen und Anhaltspunkte dafür bestehen, daß dies unter Zuhilfenahme der dem Kunden überlassenen Software geschieht.

§ 4 Lieferung

1. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Krankheit von Mitarbeitern, Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, die Leistung termingerecht zu erbringen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
2.Gerät die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG in Verzug, so muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann.
3. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

§ 5 Zahlung, Aufrechnung und Abtretung

1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, schließt das für die Überlassung und Pflege von Software vereinbarte Entgelt Nebenleistungen wie Installation, Einführung, Schulung, Verpackungs- und Versandkosten sowie die spätere Anpassungen der Software nicht ein. Diese werden separat berechnet. In diesem Zusammenhang anfallende Reisekosten werden gemäß Bahntarif erster Klasse in Rechnung gestellt.
2. Von der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG gestellte Rechnungen sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Gegen die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG gerichtete Ansprüche darf der Kunde nicht abtreten.

§ 6 Annahme der Leistung

1. Nach Ausführung einer Lieferung oder Leistung kann die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG vom Kunden eine schriftliche Erklärung des Inhalts verlangen, dass die Lieferung oder Leistung vertragsgerecht erbracht ist. Die Erklärung darf nur bei wesentlichen Vertragsabweichungen, insbesondere wenn gelieferte Software wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist, verweigert werden.
2. Die Erklärung gilt als abgegeben, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt ohne Vorbehalt bezahlt hat oder wenn er die Lieferung oder Leistung länger als vier Wochen rügelos benutzt hat.

§ 7 Gewährleistung

1. Für gelieferte Software leistet die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Übergabe der Software an den Kunden für deren Mangelfreiheit Gewähr nach Kaufrecht.
2. Der Kunde wird auftretende Mängel der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitteilen und die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Anfertigung eines schriftlichen Mängelberichts und die Vorlage weiterer zur Veranschaulichung des Mangels geeigneter Unterlagen.
3. Die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG kann durch Nachbesserung Gewähr leisten. Nachbesserung erfolgt nach Wahl der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG durch Fehlerbeseitigung oder Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass dem Kunden als Übergangslösung bis zur endgültigen Beseitigung des Fehlers Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden.
4. Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit die Mängelerkennung und Mängelbeseitigung durch Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtung gemäß Abs. 2 wesentlich erschwert wird oder soweit der Kunde die Software selbst oder durch Dritte geändert hat und dies einen erheblichen Einfluss auf den jeweiligen Mangel oder den zu seiner Erkennung oder Beseitigung erforderlichen Aufwand hat.

§ 8 Haftung

1. Die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG leistet Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung)
  - unbegrenzt nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  - in allen anderen Fällen der Höhe nach beschränkt
    auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten
    Vergütung für die Softwareüberlassung, bei
    Dauerschuldverhältnissen auf die vom
    Kunden pro Jahr geschuldete Vergütung.
2. Soweit die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG nach Abs. 1 auf die Zahlung von Schadensersatz für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet, erstreckt sich die Haftung nur auf verlorene Daten, die der Kunde in üblichen Zeitabständen (mindestens täglich) in maschinenlesbarer Form gesichert hat und die mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

§ 9 Vertraulichkeit von Kundendaten

Die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Zuge der Vertragsbeziehung über den Geschäftsbetrieb des Kunden oder über Mandanten des Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Stollfuß Medien GmbH & Co. KG beachtet insbesondere das Datenschutzrecht.

§ 10 Schlussvorschriften

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag im übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Sonstiges
Stand: Januar 2008




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